Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorbemerkungen

Martin Moser Immobilien (nachstehend auch Vermittler genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.

Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.

 

Vertragsabschluss & Provision

  • Die Angebote des Vermittlers sind freibleibend und unverbindlich. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder eines Mietvertrages/Pachtvertrages durch den Nachweis und/oder die Vermittlung des Vermittlers, ist eine Provision zu Gunsten des Vermittlers fällig.
  • Die Provision wird auch dann fällig, wenn der Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag/Pachtvertrag) durch einen Ehepartner / Lebensgefährten oder durch einen Verwandten des Auftraggebers geschlossen wird.
  • Die Provision errechnet sich anteilig vom notariell beurkundeten Kaufpreis oder am Miet-/Pachtwert.
  • Der Vermittler hat Anspruch auf Anwesenheit und Information beim Vertragsabschluss.
  • Ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung/Verpachtung bleibt vorbehalten.
  • Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

 

Angebote und Informationen

  • Der Empfänger ist verpflichtet, alle Angebote, Informationen, Unterlagen und Mitteilungen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, ohne Zustimmung durch den Vermittler, wird ausdrücklich untersagt.
  • Sollte im Falle einer unbefugten Weitergabe ein Hauptvertrag (Kaufvertrag/Mietvertrag/Pachtvertrag) mit Dritten zu Stande kommen, so fällt die vereinbarte Provision vollumfänglich an.

 

Doppeltätigkeit

  • Der Vermittler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien (Verkäufer/Käufer, Verpächter/Pächter) tätig zu werden und von beiden Seiten eine Provision zu verlangen.
  • Weiter ist der Vermittler berechtigt, den Vertragsabschluss (Hauptvertrag) in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern herbeizuführen.
  • Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Vermittler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.

 

Haftung

Der Vermittler ist auf die Informationen und Unterlagen des Auftraggebers und weiteren Stellen wie z.B. Behörden oder Hausverwaltungen angewiesen. Somit beruhen sämtliche Informationen auf den ungeprüften Auskünften von Dritten. Er ist zur Prüfung der Angaben nicht verpflichtet und übernimmt keine Haftung oder Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Objekte, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Die Haftung für eine einfache Fahrlässigkeit ist bezüglich Sach-und Vermögensgegenständen ausgeschlossen, nicht jedoch für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

Eventuelle Berechnungen verstehen sich als unverbindliche Beispiele. Weiter haftet der Vermittler nicht für die Bonität der Vertragspartner.

 

Datenschutz

  • Die durch den Vermittler übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermittler gestattet.
  • Der Vermittler verpflichtet sich, sämtliche Daten, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

 

Gleichwertigkeit

Dem Vermittler steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

 

Vorkenntnis des Verkäufers / Vermieters, bzw. des Objektes

Ist dem Kunden das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber dem Vermittler mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb einer Frist von sieben Tagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

 

Aufgabe der Vermittlungsabsicht

Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt.

Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung des Vermittlers das Objekt an einen Dritten veräußert, und er zuvor dem Vermittler einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. USt.., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. USt., zu bezahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem Vermittler unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

Alleinauftrag

Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.§ 10 Umsatzsteuer
Die Erhebung und die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Ändert sich Umsatzsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§ 11 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, oder sollte sich eine Lücke befinden, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

§ 12 Gerichtsstand

Der Vermittler und sein Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Vermittlers in Radolfzell ist.

Online-Streitbeteiligung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) bereit. Sie finden diese unter ec.europa.eu/consumers/odr.

 

Schlichtungsstelle

Der Vermittler nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.